03
Mai

Brandfallsteuerungen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft

Regelungen zu Brandfallsteuerungen in der Schweiz.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist in der Schweiz eine zentrale und bedeutsame Institution zur Gewährleistung des Brandschutzes. Die VKF hat den Regelungsbedarf im Bereich von Brandfallsteuerungen insbesondere für moderne und komplexe Gebäude schon vor über zehn Jahren erkannt. Um die Brandschutzfachplaner, Betreiber von Gebäuden und andere Beteiligte in diesem Bereich zu unterstützen, hat die VKF die Brandschutzerläuterung „Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS)“ herausgebracht. Die wichtigsten Inhalte der aktuell gültigen Brandschutzerläuterung sollen hier skizziert und kommentiert werden. Die Brandschutzerläuterung können Sie unter folgendem Link frei herunterladen.

  • Geltungsbereich: Hier wird darauf hingewiesen, dass die Brandfallsteuerungen einen Lebenszyklus haben, der die Planung, die Erstellung, Kontrollen und die Instandhaltung beinhaltet.
  • Ziel und Zweck: Der moderne Brandschutz wird vermehrt über schutzzielorientierte Konzepte gelöst, bei denen zahlreiche brandschutztechnische Anlagen eine wichtige Rolle übernehmen. Das koordinierte und korrekte Zusammenwirken dieser Anlagen im Brandfall hat dabei eine hohe Bedeutung. Die Brandfallsteuerungen ermöglichen dieses schutzzielorientierte Zusammenwirken im Sinne des ganzheitlichen Brandschutzes.
  • Begriffe: Unter Brandfallsteuerungen versteht man: Ein von einer technischen Brandschutzeinrichtung wie z. B. einer Brandmeldeanlage im Brandfall automatisch angesteuerte oder in Betrieb gesetzte Brandschutzeinrichtung, welche zur Erreichung eines sicheren Zustandes im Brandfall bewegt werden muss. Als Beispiele für Brandschutzeinrichtungen werden genannt:
    • Schließen von Brandschutzabschlüssen,
    • Öffnen von Entrauchungsöffnungen,
    • Auslösen von Evakuationssystemen,
    • Außerbetriebsetzung von haustechnischen Anlagen und weitere Ansteuerungen.
  • Grundsätze: Brandfallsteuerungen sind auf der Basis des Brandschutzkonzeptes zu planen zu dokumentieren, zu erstellen, zu prüfen und instand zu halten. Bei den Brandfallsteuerungen unterscheidet man drei Kategorien: Einzelansteuerungen, kollektive Ansteuerungen und selektive Ansteuerungen.
  • Planung, Einbau und Betrieb: Von den Verantwortlichen, wie zum Beispiel dem Eigentümer oder dem Nutzer sind Anforderungen an Brandfallsteuerungen zu definieren und zu dokumentieren. Brandfallsteuerungen müssen auf das jeweilige Brandschutzkonzept abgestimmt sein. In Abstimmung mit der Brandschutzbehörde wird festgelegt, welche Art von Brandfallsteuerungen realisiert werden müssen. Die Dokumentation für die geplanten und umgesetzten Brandfallsteuerungen ist dabei sehr wichtig. Bei der Inbetriebnahme von Brandschutzanlagen wird das Zusammenwirken, ähnlich wie in Deutschland bei Vollprobetests mithilfe von sogenannten Integralen Tests überprüft. In regelmäßigen Intervallen werden weitere Integrale Tests durchgeführt, um die Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen zu überprüfen und zu gewährleisten. Die dabei festgestellten Mängel werden auf Grundlage der Testergebnisse zeitnah beseitigt.
  • Projekte und Kontrollen, Betriebsbereitschaft und Wartung: In Projekten werden die Brandfallsteuerungen geplant, kontrolliert und umgesetzt. Die Betriebsbereitschaft und die Wartung von Brandfallsteuerungen werden vom Eigentümer beziehungsweise dem Nutzer oder von beauftragten Experten durchgeführt. Diese Personen sind dafür verantwortlich, dass die Brandfallsteuerungen bestimmungsgemäß instand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Sichere Brandfallsteuerungen

Neben den skizzierten Punkten bietet die Brandschutzerläuterung praxisnahe Beispiele zur Planung und zur Dokumentation von Brandfallsteuerungen. Im Anhang zur Brandschutzerläuterung werden etwa exemplarische Schnittstellen aufgeführt, ein Pflichtenheft und Dokumentationssystematiken vorgestellt und erläutert. Weitere exemplarische Zonenpläne sowie Listen für Brandfallsteuerungen ergänzen die Unterlagen für die Integralen Tests sowie für die Dokumentation von Brandfallsteuerungen.

Die positiven Erfahrungen in der Schweiz mit einem strukturierten Umgang mit Brandfallsteuerungen von über zehn Jahren und einer einheitlichen Regelung hinsichtlich der Brandfallsteuerungen zeigen die Vorteile einer solchen Vorgehensweise. Es bleibt zu wünschen, dass auf Basis von neu entstehenden Normen, wie etwa der Richtlinienreihe VDI 6010 adäquate Vorschriften mit zugehörigem Instrumentarium (Vollprobetests und Wirkprinzipprüfungen) für Brandfallsteuerungen auch in Deutschland entstehen und zügig Verbreitung finden.

Herzliche Grüße
Dr. Eugen Nachtigall