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Brandschutzordnung – aktuelle Anforderungen

Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen in einem Gebäude eines Betriebs im Brandfall. Dort sind Maßnahmen zur Brandverhütung beschrieben.

Nach Inkrafttreten der DGUV-Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention), wie auch schon zuvor, müssen Unternehmer bzw. Betriebe Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen. Eine wichtige Grundlage dies zu erreichen ist die Aufstellung und die Umsetzung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen). Seit Mai 2014 liegt eine neue Fassung dieser Norm vor. Die wichtigsten Änderungen in der aktuellen Fassung der DIN 14096 sind:

  • Die Brandschutzordnung ist spätestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person, z. B. einen geschulten Brandschutzbeauftragten oder einen Brandschutzingenieur, auf ihre Aktualität zu überprüfen. Selbstverständlich sollte die Brandschutzordnung bereits früher angepasst werden, falls sich Änderungen z. B. in Betriebsabläufen ergeben, die Auswirkungen auf den betrieblich-organisatorischen Brandschutz haben.
  • Neue Anforderungen an den Teil A (Aushang) der Brandschutzordnung.
  • Neue Anforderungen an die Inhalte und die Gliederung der Teile B und C der Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung

Die Aktualisierung der DIN 14096 sollte, da Sie den Stand der Sicherheitstechnik darstellt, zum Anlass genommen werden die vorhandene Brandschutzordnung umgehend zu aktualisieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überarbeitung der Brandschutzordnung. Dabei führen wir, sofern wir Ihren Betrieb noch nicht kennen, zunächst eine kompakte Zustandsanalyse durch und ermitteln Ihre aktuelle Bedürfnisse. Darauf aufbauend wird eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung nach den derzeit gültigen Vorschriften aufgestellt.

Herzliche Grüße
Dr. Eugen Nachtigall