25
Mai

Brandschutzmaßnahmen für den Personen- und Sachwertschutz

Im Brandschutz verfolgt man mithilfe geeigneter Maßnahmen bestimmte Ziele. Zu den beiden wichtigsten Zielen im Brandschutz, den sogenannten Schutzzielen, gehören der Personen- und der Sachwertschutz. Weiterhin kann es zahlreiche andere Schutzziele, wie z. B. der Umweltschutz oder Schutz vor Betriebsunterbrechung geben. Die unterschiedlichen Schutzziele im Brandschutz resultieren aus den unterschiedlichen Interessen.
Interesse am Brandschutz kommt in der Regel vom:

  • Gesetzgeber, Behörden, Feuerwehr
  • Versicherer
  • Eigentümer der Liegenschaft
  • Betreiber, Nutzer, Unternehmer

Die z. T. gegensätzlichen Interessen dieser Personengruppen oder Stakeholder git es in ganzheitlichen Brandschutzkonzepten adäquat zu berücksichtigen. Mit nachfolgenden wichtigsten Brandschutzmaßnahmen erreicht man die beiden wichtigsten Schutzziele.

Brandschutz-maßnahmen

PersonenschutzSachwertschutz
BrandverhütungBrandverhütung
Alarmierung, Sicherung der RettungswegeVermeidung der Sachwertkonzentrationen
Begrenzung der Rauch- und BrandausbreitungFrühzeitige Brandmeldung
Frühzeitiger Rettungs- und LöscheinsatzAutomatische Löschanlagen
Begrenzung der Personengefährdung mithilfe folgender Maßnahmen:

  • Begrenzung der Rettungsweglängen
  • Zweiter Rettungsweg
  • Gewährleistung einer raucharmen Schicht
  • Standsicherheit des Gebäudes
Begrenzung der Sachschäden mithilfe folgender Maßnahmen:

  • Rauch- und Wärmeabfuhr
  • Vermeidung von Wasserschäden
  • Standsicherheit des Gebäudes

Wie man der Tabelle entnehmen kann, gibt es durchaus Schnittmengen zwischen den Brandschutzmaßnahmen für den Personen- und der Sachwertschutz (in Anlehnung an: U. Schneider: Ingenieurmethoden im Brandschutz).

Führt man diese notwendigen Brandschutzmaßnahmen konsequent durch, erreicht man vollständig, dass ein Bauwerk bei einem Brand die:

  • Tragfähigkeit des Bauwerkes während eines bestimmten Zeitraumes gewährleistet wird,
  • Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Gebäudes begrenzt wird,
  • Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke vermieden wird,
  • Nutzer das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können,
  • Sicherheit der Rettungskräfte berücksichtigt ist und wirksame Löscharbeiten möglich sind.

In Brandschutzkonzepten werden oft nur die Interessen des Gesetzgebers, durch das Einhalten des Mindestmaßes der Bauvorschriften berücksichtigt (in Anlehnung an: L. Battran: Brandschutz kompakt 2011-2012). Es wird dabei häufig übersehen, dass bei dieser vermeintlich sparsamen Vorgehensweise die restlichen Interessen und Schutzziele auf der Strecke bleiben. Um dies zu vermeiden kann es durchaus sinnvoll sein höherwertige Brandschutzmaßnahmen vorzusehen, als der Gesetzgeber es eigentlich fordert.

Herzliche Grüße
Dr. Eugen Nachtigall