Zunehmend führen die Themen der Funktionalen Sicherheit (FuSi) und des SIL (Safety Integrity Level/Sicherheitsintegritätslevel) zu Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere ist dies bei komplexen Sonderbauten der Fall. Der Rechtsexperte Dr. Till Fischer gab vor Kurzem ein Interview zum Thema. Die Kernaussagen des Experten zum Thema SIL und Funktionale Sicherheit im Brandschutz sollen nachfolgend vorgestellt werden. Die Einführung ins Thema FuSi und SIL sowie weitere Hinweise finden Sie hier.
Auszüge aus dem Interview des Herrn Dr. Till Fischer zu Themen: SIL und Funktionale Sicherheit im Brandschutz
Auf der letzten Bauministerkonferenz stand besserer Brandschutz bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) im Mittelpunkt der Diskussionen, es bahnen sich allerdings auch beim Thema Brandschutz und funktionale Sicherheit Problemfälle an. Wurden die Aspekte der funktionalen Sicherheit bisher nur am Rande betrachtet, zeichnen sich durch aktuelle Urteile und
Entzug der Nutzungserlaubnis härtere Gangarten der Behörden ab, die durch die Verwaltungsgerichte regelmäßig bestätigt werden. Besonders bei Großprojekten mit einem Realisierungszeitraum von mehreren Jahren müssen die Konzepte zukunftssicher geplant werden. Will der Investor oder Fachplaner keinen mängelbehafteten „(Sonder-)Schwarzbau“
übergeben, gilt es den Stand der Technik und damit auch ggf. die Anforderungen der DIN EN 61508 bzgl. Sicherheitsintegritätslevel (SIL) oder auch weiterer Sicherheitsrichtlinien
– bspw. zur IT-Sicherheit hinsichtlich der Gebäudetechnik und der Gebäudeautomation – zu beachten, rät der Rechtsexperte Dr. Till Fischer,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Henkel Rechtsanwälte (www.brandschutzrecht.com).
BS: Mal auf den Punkt gebracht: Was ist ein mangelfreies Werk und wie wichtig ist eine SIL-konforme Betrachtung nach dem Stand der angewandten Technik?
…der Auftragnehmer (schuldet) in diesen Bereichen im Rahmen seiner Leistung in der Regel auch u.a. eine umfassende Risikoanalyse, die in der Wirkungskette reproduzierbar funktioniert…
Maßnahmen zur Absicherung der funktionalen Sicherheit beginnen bereits in der Planungsphase einer Gewerbeimmobilie oder eines Verwaltungsbaus. Sicherheitsingenieure, Architekten und Fachplaner sind hier besonders gefordert und können noch lange Zeit nach der Fertigstellung in die Haftung genommen werden. Der Begriff funktionale Sicherheit wird daher zunehmend juristisch und planerisch aufgearbeitet. Die Akteure aller Branchen stehen hier auch hinsichtlich der Haftungsfrage unter einem hohen Handlungsdruck.
Den Link zum vollständigen Artikel des Interviews finden Sie hier auf Seiten 15 und 16 des Heftes BS Brandschutz 1/2015.
Fazit
Die Aussagen des Rechtsexperten bestätigen auch unsere Einschätzung, dass die Anwendung der Methoden und der Ansätze der Funktionalen Sicherheit im Bauwesen unumgänglich ist.
FuSi und SIL sollten bei Brandschutzeinrichtungen und in der Gebäudetechnik nicht nur wegen der Rechtssicherheit, sondern, da sie den Stand der Technik darstellen, beachtet werden. Parallel zur Anwendung der branchenübergreifenden Norm IEC 61508 müssen dringend branchenspezifische Normen entwickelt werden. Die Funktionale Sicherheit bzw. SIL dürfen dabei nicht als Hürde, sondern als Chance zur Weiterentwicklung des modernen und sicheren Brandschutzes gesehen werden.
Herzliche Grüße
Dr. Eugen Nachtigall